Was unsere Kunden über uns denken :-)

Erfahrungen unserer Kunden

Echte Stimmen von Google – Auswahl unserer neuesten Bewertungen.

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„Das Unternehmen arbeitet zuverlässig, schnell und sauber! Man kann es nur weiterempfehlen! Ausserdem sind dieBesitzer sehr nette und kooperative Leute!!“

– Karin Ruhland –
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„Wir haben durch Herr Bronshtein eine Privatwohnung incl. mehrerer Zusatzräume Räumen lassen und sind mit der Leistung mehr als zufrieden. Es lief alles termingerecht, zuverlässig und professionell. Jederzeit wieder...“

– Sabine Strobl –
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„Die Haushaltsauflösung wurde wie vereinbart ausgeführt und die Wohnung wurde uns besenrein übergeben. Die Ausführung erfolgte termingerecht und ohne Beanstandungen. Herrn Bronshtein war immer ein kompetenter und freundlicher Ansprechpartner. Bei Bedarf werden wir wieder auf ihn zurückgreifen und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.“

– A. Matthies
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Quelle: Google Rezensionen
Häufig gestellte Fragen zu Haushaltsauflösungen
Was kostet eine Haushaltsauflösung?
Eine pauschale Aussage über die Kosten einer Haushaltsauflösung ist kaum möglich. Zu unterschiedlich sind die Kundenanforderungen und die abzuwickelnden Aufträge. Je nach Möblierung und Räumlichkeiten (Wohnung, Haus, Keller, Dachboden, Garage etc.) inklusive Arbeitslohn, Entsorgungskosten und der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer, gestalten sich die Kosten einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung sehr individuell. In der Regel wird nach einer Vor-Ort Besichtigung ein kostenloses unverbindliches Angebot über die Höhe des Preises mit Wertanrechnung erstellt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung?
Haushaltsauflösungen und Wohnungsauflösungen ähneln sich auf den ersten Blick sehr. In beiden Fällen geht es darum, die Wohnung, das Zimmer oder ein Haus leer zu machen und sauber zu hinterlassen. Allerdings hat eine Haushaltsauflösung immer etwas endgültiges (z.B. bei einem Todesfall). Bei einer Haushaltsauflösung geht es um die endgültige Räumung und besenreine Säuberung eines gesamten Haushalts. Hierbei müssen nicht nur die Gegenstände, Möbel etc. transportiert werden, wie beispielsweise bei einem Umzug, sondern das Eigentum muss veräußert oder komplett entsorgt werden.
Klassische Fälle für eine Haushaltsauflösung sind:
- Umzug ins Ausland
- Zwangsräumung
- Todesfall
Klassische Fälle für eine Wohnungsauflösung sind:
- Umzug ins Seniorenheim
- Umbaumaßnahmen
- Todesfall
Kann man eine Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?
Sind die Kosten einer Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar? Vermieter können die Kosten für eine Haushaltsauflösung, zum Beispiel wenn der Mieter verstorben ist und sich niemand um den Nachlass kümmert, im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie Ihren Haushalt privat auflösen lassen, so können Sie die Haushaltsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Unternehmer können die anfallenden Kosten einer Haushaltsauflösung, zum Beispiel wenn ein Unternehmen umzieht, im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Wer übernimmt die Kosten für eine Haushaltsauflösung im Todesfall?
Zunächst sind die Erben dazu verpflichtet, die Haushaltsauflösung in einem Todesfall zu zahlen. Die anfallenden Kosten für eine Haushaltsauflösung im Todesfall werden von den zuständigen Trägern bezahlt (Pflegeversicherung, Krankenversicherung etc.). Wenn die Haushaltsauflösung nicht vom Erbbetrag oder von Versicherungen gedeckt werden kann, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Es kann aber auch vorkommen, dass es keine Erben gibt oder das Erbe nicht angetreten wird. In diesem Fall ist der Vermieter für die Haushaltsauflösung verantwortlich.
Wir machen für Sie sauber!!
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Evgen & Artur Bronshtein
Tel: 06221 7546999